Seit der Räumung im Februar 2016 ist die Harniskaispitze noch immer eine Brache. Der heutige Prozess gegen einen früheren Bewohner der Luftschlossfabrik endete mit einer Verurteilung zu 120 Tagessätzen. Begleitet war der Prozess von strengeren Einlasskontrollen als an Flughäfen und zahlreichen Einschränkungen von Presse und Öffentlichkeit – hier wurde wie bei der Räumung autoritäre Staatsmacht demonstriert.
Der Bewohner der Luftschlussfabrik war angeklagt, weil ihm Widerstand und versuchte Körperverletzung vorgeworfen wird. Er soll einen gepanzerten Polizisten angegriffen haben. Nachdem er Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts eingelegt hatte kam es zur erneuten Verhandlung. Doch auch heute vorm Landgericht war die Beweisführung sehr lückenhaft. Die Identifizierung des Angeklagten erfolgte angeblich anhand einer blauen Unterhose, obwohl von anderen Personen keinerlei Unterhosen kontrolliert worden waren. Viele Fragen sind immer noch offen, das Gericht zeigte sich jedoch uninteressiert an der Klärung konkreter Sachverhalte. Anträge der Verteidigung wurden gönnerhaft behandelt, vom Staatsanwalt Truknus wurde der Verteidigung stets unterstellt, nichts verstanden zu haben, anstatt den Angeklagten und seine Verteidigung ernst zu nehmen und unterschiedliche Rechtsauffassungen anzuerkennen. Kein Interesse hatte das Gericht auch an den Misshandlungen des Angeklagten durch die Polizei bei der Räumung. Diese Misshandlung ist im Gegenteil zu der Identifizierung von der Polizei auf Video festgehalten worden. Dieses wurde trotz extremer Gewaltszenen dem Angeklagten sowie dem Publikum vorgespielt und hinterließ Fassungslosigkeit unter den Anwesenden.
Ob der Farbanschlag auf das Gerichtsgebäude vergangene Nacht ebenfalls in diesem Kontext steht ist noch nicht klar. Fest steht jedoch, dass deswegen nur der Seiteneingang benutzbar war und vormittags eine Firma mit vergeblichen Säuberungsversuchen beschäftigt war.